Führerscheinklasse L

Führerscheinklasse L -
kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)

Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.

Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
  • Befristung: keine Befristung
  • Beinhaltete Klassen: keine
  • Mindestalter: ab 16 Jahren

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