Führerscheinklasse L -
kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)
Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h. Anhänger sind erlaubt,
jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
- Befristung: keine Befristung
- Beinhaltete Klassen: keine
- Mindestalter: ab 16 Jahren